Die Apostolische Sukzession der katholischen Bischöfe

■ Das antike Griechenland ist ja sehr stark geprägt worden von der betreffenden heidnischen Mythologie. In diesen ganzen märchenhaften Sagen von Kämpfen und Auseinandersetzungen zwischen Göttern und Menschen wurden die Vorfahren dieser Menschen bereits einige wenige Generationen nach ihrem Tod dem mythologischen Dunstbereich der Götterwelt zugeordnet. Man betrachtete sie dann eben fast wie Halbgötter oder so ähnlich.
Das Alte Testament und das historische Judentum legten da eine ganz andere Herangehensweise an den Tag. Denn die Bücher des Alten Testaments enthalten ganz genaue Abstammungslisten, wer hauptsächlich wen zum Vater und wer wen zum Sohn hat. Gelegentlich werden auch einzelne Mütter benannt, sofern sie eine besondere heilsgeschichtliche Rolle gespielt haben. Einige Kapitel dieser Schriften sehen wie ein Registerbuch des Geburtsmeldeamtes aus – so gewissenhaft und genau wurde da nämlich Buch geführt! Man driftete da offensichtlich bewusst keinesfalls in irgendeine diffuse Mythologie ab, sondern blieb sozusagen Mensch und zwar an einem ganz konkreten geschichtlichen Platz der Genealogie des betreffenden jüdischen Stammes. Offensichtlich legte man gerade darauf großen Wert.
Dasselbe Prinzip übernahm dann auch die Kirche. So liest man gleich zu Beginn des Matthäusevangeliums, wie da nämlich der Beweis der für das Judentum so enorm wichtigen Abstammung des Messias Jesus Christus vom König David geführt wurde. Musste ja der kommende Messias unbedingt davidischer Abstammung sein. Der Evangelist Matthäus fängt nämlich mit Abraham an und listet dann über David, Salomon und Josef, den „Mann Mariens, aus der Jesus geboren wurde, der Christus genannt wird“ (Mt 1,1-16), in genauer Abstammungsfolge 42 Generationen auf. Jesus galt vor dem jüdisch-alttestamentarischen Gesetz als der vollwertige Sohn Josefs, weswegen Er dann allein schon über ihn, Josef, wie selbstverständlich davidischer Abstammung war, obwohl dieser nicht Sein biologischer Vater war. Das wurde aber dann nicht einmal seitens der ärgsten Feinde Jesu und der jungen Kirche (der bewusst christusfeindlichen Juden) jemals bestritten.
■ Die katholische Kirche als die Kirche Jesu Christi kennt ebenfalls eine bestimmte und vom Prinzip her ganz genaue „Abstammungsliste“, nämlich die der genauen Folge der Bischöfe (und Priester) in der Apostolischen Sukzession, der Weihenachfolge der Apostel. Jesus Christus hat (nur) den Aposteln bei der Einsetzung der Eucharistie ausdrücklich den Auftrag erteilt, die hl. Messe zu feiern und sie somit auch entsprechend zu Bischöfen bestellt. Die katholische Kirche lehrt, dass sie mit dem betreffenden Wort: „Tut dies zu Meinem Andenken“ (Lk 22,19) von Ihm auch die geistige Würde des neutestamentarischen Priestertums erhielten und somit als Bischöfe mit dem Vollbesitz der betreffenden geistigen Weihevollmachten ausgestattet wurden.
Nachdem der hl. Apostel Paulus sich zum Christentum bekehrte, wurde er ja erst eine gewisse Zeit später für die Missionsarbeit bestimmt. So heißt es dann in der Apostelgeschichte, dass da „in der Kirche zu Antiochien“ einige namentlich genannte „Propheten und Lehrer waren“. Es spricht dafür, dass unter diesen zwei Bezeichnungen extra sakramental geweihte Bischöfe zu verstehen sind. Denn sie traten ja dann auch selbst entsprechend in Aktion: „Während sie einmal den Gottesdienst vollzogen und fasteten, gebot ihnen der Heilige Geist: ‚Sondert mir doch Barnabas und Saulus zu dem Werk aus, zu dem ich sie berufen habe.‘ Da fasteten und beteten sie, legten ihnen die Hände auf und ließen sie ziehen.“ (Apg 13,1-3.) Barnabas und Paulus wurden da in einer speziellen und dafür bestimmten sakramentalen Handlung offenkundig zu Bischöfen geweiht!
Paulus ermahnt dann später auch selbst seinen Jünger Timotheus, „seinen echten Sohn im Glauben“ (1 Tim 1,2): „Lass die Gnadengabe in dir nicht brachliegen! Sie ist dir auf ein Prophetenwort hin unter Handauflegung der Priester verliehen worden.“ (1 Tim 4,14.) Dies ist nur so zu verstehen, dass Paulus da Timotheus ebenfalls zu einem Bischof geweiht hatte! Und „an Titus, seinen echten Sohn im gemeinsamen Glauben“, richtet er das folgende Wort: „Ich habe dich deswegen auf Kreta zurückgelassen, damit du in Ordnung bringst, was noch zu erledigen war: dass du in jener Stadt Älteste einsetzest, wie ich dir aufgetragen habe“ (Tit 1,4f.). Nach dem betreffenden Sprachgebrauch und Verständnis der Apostelgeschichte sind unter „Priester“ und „Älteste“ eindeutig Bischöfe im heutigen Sinn des Wortes zu verstehen.
Bezeichnend ist, dass Paulus seine Schüler dann ebenfalls ermahnt, umsichtig vorzugehen bei der betreffenden „Einsetzung“ der betreffenden „Ältesten“: „Die Priester, die ihr Amt gut verwalten, halte man doppelter Ehre wert, vorzüglich jene, die sich in Wort und Lehre abmühen. … Ich beschwöre dich bei Gott, Christus Jesus und den auserwählten Engeln: Verfahre dabei ohne Vorteil und Parteilichkeit. Lege keinem voreilig die Hände auf und mache dich nicht fremder Sünden mitschuldig“ (1 Tim 5,17.21f.).
Also kannte die Kirche bereits zur Zeit der Apostel wie selbstverständlich eine spezielle und gesonderte Gruppe von Dienern, die sich von allen anderen Gläubigen dadurch unterschieden, dass sie in einer speziellen liturgischen Handlung („Gebet“/„Prophetenwort“, „Handauflegung“ – Diakon-, Priester- und Bischofsweihe!) zum jeweiligen sakralen Amt bestellt worden sind. Dabei war auch seitens der Verantwortlichen Vorsicht und Umsicht an den Tag zu legen, dass nämlich kein unwürdiger bzw. wie auch immer ungeeigneter Kandidat zu einem dieser hohen Ämter gelangte.
Bei dieser Übertragung des geistlichen Amtes bzw. der jeweiligen Weihevollmachten scheinen die weihenden Bischöfe vom Prinzip her einen bestimmten und zur gegebenen Zeit bereits allgemein „eingebürgerten“ bzw. „eingespielten“ Ritus zu verwenden – „Gebet“ und „Handauflegung“). So wurde ja sowohl Paulus selbst schon zum Bischof geweiht als auch weihte er dann seinerseits Timotheus und Titus zu Bischöfen. Dies kann nur bedeuten, dass die Apostel die betreffenden beiden wesentlichen Teile des Sakramentes der Diakon-, Priester- und Bischofsweihe nicht irgendwie selbst erfunden, sondern nur von Jesus Christus persönlich gelehrt bekommen haben bzw. in den in den Evangelien nicht berichteten aber angedeuteten Gesprächen Jesu mit ihnen entsprechend angewiesen worden sind (vgl. z.B. Joh 21,25)! (Zumal dann auch sämtliche alte Weiheriten der verschiedenen lokalen Kirchen des Christentums in West- und Osteuropa sowie im Nahen und Mittleren Osten und in Afrika „Gebet“ und „Handauflegung“ als ihre essentiellen Teile kennen!)
So wurde über alle Jahrhunderte hindurch bis ins 20. und 21. Jahrhundert hinein jeder katholischer Diakon, Priester und Bischof entsprechend geweiht. Es kann und darf keinen einzigen Teilhaber des neutestamentarischen Priestertums geben, der nicht eine entsprechende sakramentale Weihe erhalten hätte. In dieser ununterbrochenen Kette der apostolischen Weihenachfolge besteht eben die spezifische „Abstammungsliste“ des Neuen und Ewigen Bundes, damit zu allen Zeiten und an jedem Ort das reine Opfer des Altares mystisch-sakramental erneuert und der heilsrelevanten Intention nach jedem Menschen das Angebot unterbreitet würde, sich im erlösenden Blut des wahren und unbefleckten Lammes Gottes das ewige Leben in Christus Jesus schenken zu lassen!
Das ist eben der tiefe und übernatürliche Sinn der Apostolischen Sukzession, welche naturgemäß nur dann bestehen kann, wenn die betreffende Abfolge in der Spendung des Sakramentes der Bischofsweihe (und Priesterweihe) nicht unterbrochen wird. Aber hier wird ein fundamental-wichtiger Teil der kirchlichen Tradition am Leben erhalten, welche uns heute im 21. Jahrhundert auch auf diese Weise mit den Aposteln und dann auch allen Priestern, Bischöfen und Päpsten in praktisch direkter Verbindung stehen lässt! Man bedenke nur und beherzige, die erhabenen und zur größter Ehrfurcht und Demut veranlassenden Weihevollmachten, die ein Diakon, Priester und Bischof heute erhält, sind im vollen und somit in keinem etwaig wie auch immer geminderten Umfang von Jesus den Aposteln und von den Aposteln an ihre Nachfolger übermittelt bzw. geschenkt worden! Und so dann bis auf unsere Tage – jedenfalls dort, wo der betreffende Weiheritus keine essentiell-relevanten modernistischen Änderungen erfuhr.
■ Kann man aber wirklich annehmen, dass diese „Abstammungsfolge“ der sakramentalen Weihe niemals unterbrochen wurde, wenn auch nur an einer einzigen Stelle? Welche Garantie kann die Kirche geben, dass ihre Diener sich tatsächlich alle einer entsprechenden und somit historisch tatsächlich stattgefundenen Weihezeremonie unterworfen haben? Vielleicht gibt es doch die Möglichkeit bzw. irgendein „Schlupfloch“, durch welches jemand als Priester und Bischof anerkannt wurde, ohne dass er vorher die entsprechende Weihe erhielt.
Nun, einen solchen eventuellen Fall beugt die katholische Kirche dadurch am wirksamsten vor, dass sie im Normalfall alle Weihehandlungen sowohl öffentlich ankündigen als auch dann ebenfalls öffentlich abhalten lässt! Somit sind dann bei jeder Weihezeremonie nicht nur mindestens zwei Zeugen anwesend – außer dem weihenden Bischof und dem betreffenden Weihekandidaten natürlich –, wie vom Kirchenrecht vorgeschrieben, sondern in der Regel auch noch viele andere Gläubigen. Da solche Weihen analog zur Heirat und Hochzeit zweier Menschen viel Freude beim katholischen Volk hervorrufen, erfreuen sie sich auch einer entsprechend großen Beliebtheit beim Volk.
Wenn dann hier oder da ein neuer Priester zu wirken anfängt, gibt es immer jemand, der entweder bei seiner Weihe dabei war oder von Zeugen gehört hat, dass der betreffende Priester von diesem oder jenem Bischof seine Weihen erhielt. Zumal ja der Priester auch nach seinen ihm vom Bischof auszustellenden Weihezeugnissen gefragt werden kann (und soll) und er dann wie selbstverständlich entsprechend Auskunft geben muss.
Die Tatsache der Priester- oder Bischofsweihe eines Kandidaten spricht sich also herum und wird allgemein bekannt im betreffenden kirchlichen Ortskreis oder Bereich. Und sollte danach etwas nicht stimmen an den gemachten Angaben des betreffenden Geistlichen, erfährt die kirchliche Obrigkeit praktisch immer davon und erhält dann also auch eine Möglichkeit, den behaupteten Informationen gegebenenfalls zu widersprechen. Somit wird dann ein eventueller sog. Scharlatan entlarvt und die Gläubigen werden vor ihm gewarnt!
Trifft man einen Priester, der bereits mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte innerhalb der katholischen Kirche in der Seelsorge tätig war oder ein Amt bekleidete, oder spricht man über einen katholischen Geistlichen früherer Jahrhunderte, weiß man praktisch automatisch, dass da alles in Ordnung gewesen sein muss mit seinen Weihen. Denn wegen des Prinzips der Öffentlichkeit der Ankündigung und Durchführung der Höheren Weihen in der katholischen Kirche war es praktisch unmöglich gewesen, dass jemand etwa ohne eine korrekt vollzogene Weihe ein Amt in der Kirche erhalten hätte!
Und auch zu Verfolgungszeiten der Kirche konnten die erforderlichen zwei Zeugen als auch der Weihebischof einer hinreichenden Zahl der Katholiken den Vollzug dieser oder jener Weihe an diesem oder jenem Kandidaten bestätigen. Die betreffenden Verfolger der Kirche und des Glaubens sollten davon ja möglichst nicht erfahren, die betreffenden Gläubigen und der befreundete Klerus aber sehr wohl!
■ Welche zentrale Rolle diese Öffentlichkeit der Weihespendung bei der Bestätigung der Historizität der Weihen spielt, wurde mir einmal im Zusammenhang mit der gegenteiligen Praxis einer schismatischen Gemeinschaft besonders bewusst, in welcher die Weihen innerhalb der eigenen Gemeinschaft seit mehreren Jahrhunderten nämlich bewusst und absichtlich in strengster Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit und nur im allerengsten Kreis abgehalten wurden. Dass eine Weihe gespendet wurde und an wen, erfuhren dann auch nur ganz wenige Eingeweihten der eigenen Gemeinschaft.
Die Anhänger und Repräsentanten dieser Gemeinschaft begründen ihr betreffendes strenges Schweigen damit, dass sie seit dem 14. Jahrhundert Verfolgungen ausgesetzt worden sei. Nur ist erstens die betreffende Verfolgung des historischen Templerordens längst vorbei. Und zweitens gibt es ernsthafte Zweifel, ob denn die heutige betreffende Gemeinschaft wirklich in der Nachfolge der historischen Templer steht. Aber dennoch dürfen in ihr heute nur ganz wenige Eingeweihten die betreffenden Weihelisten einsehen.
Aber auch wenn diese Gemeinschaft sich heute plötzlich entscheiden sollte, ihre Weihelisten der breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen (wer wen und wann innerhalb dieser Gemeinschaft geweiht habe), kann man nach all den Jahrhunderten des darüber ausgebreiteten großen Schweigemantels beim besten Willen nicht (mehr) wissen und überprüfen, ob denn diese Listen historisch tatsächlich stattgefundene Weihehandlungen widerspiegeln oder lediglich ein Phantasiewerk irgendeines Menschen ist. Denn mangels der entsprechenden und seitens der katholischen Kirche immer an den Tag gelegten Offenheit in solchen Dingen gab es in Bezug auf diese schismatische Gemeinschaft keinen entsprechend notwendigen „Kontrollmechanismus“, der dann eventuell vorkommende Unwahrheiten in den gemachten Angaben entdeckte sowie die betreffenden „Lücken“ in der Apostolischen Weihenachfolge beseitigte!
■ Und leider auch in dieser zentralen Frage der Apostolischen Sukzession fällt der „Konzilskirche“ die traurige Ehre zu, mit dem im Artikel „Die heilige Glaubenstradition als apostolische Überlieferung“ dargelegten Prinzip der lebendigen Tradition der Kirche zu brechen. Zwar hält sie formal weiterhin am Grundsatz der Spendung von Priester- und Bischofsweihen fest. Nur stellt sie in der gesamten zweitausendjährigen Geschichte der Kirche den allerersten Fall dar, dass der eigene überlieferte Ritus der heiligen Weihen zurückgedrängt und verboten und an dessen Stelle ein künstlich geschaffener Weiheritus gesetzt worden wäre!
Zwar wird behauptet, dieser neue Ritus entleihe einige seiner Formulierungen derselben „Kirchenordnung“ des Hippolyt (wie auch im Fall des sog. „zweiten Hochgebets“ der „neuen Messe“ Pauls VI., weshalb er sehr wohl dem Prinzip der Tradition Rechnung tragen würde. Nur hat aber die Römisch-Katholische Kirche über all die Jahrhunderte hindurch und bis auf unsere Tage einen anderen ganz konkreten Weiheritus überliefert!
Der „neue Weiheritus“ (der „Konzilskirche“) wurde ja bezeichnenderweise nicht am leeren Platz geschaffen, als ob an dieser Stelle im Katholizismus vorher nichts vorhanden gewesen wäre. Somit offenbart allein die Tatsache der Schaffung eines entsprechenden „neuen Ritus“, mit dem ja gleichzeitig die Verdrängung und Abschaffung des altehrwürdigen überlieferten Ritus einhergeht, die klare Absicht der modernen „Reformatoren“, mit dem Grundsatz der Tradition als der lebendigen Überlieferung der Kirche zu brechen!
(Zumal man auch die wichtige Frage stellen muss, ob denn der neue Ritus der Bischofsweihe überhaupt gültig sein kann. Wie wir in unserer Zeitschrift an anderer Stelle dargelegt haben, ist man leider gezwungen, diesem Ritus die Gültigkeit abzusprechen – jedenfalls in Entsprechung zur kirchlichen Lehre und hier speziell zu den betreffenden lehrmäßigen Entscheidungen des Papstes Leo XIII. in seinem Apostolischen Schreiben „Apostolicae Curae“ aus dem Jahr 1896 in Bezug auf die durch die Anglikaner „reformierten“ Weiheriten!)
Denn neben der wahren katholischen Kirche ist auch keine andere orthodoxe oder altorientalische Ortskirche (ob sie nun schismatisch oder häretisch sind) jemals auf die „glorreiche“ Idee gekommen, nach Zweitausendjahren der eigenen Geschichte plötzlich sowohl den Ritus der eigenen Apostolischen Liturgie als auch sämtlicher Sakramente und hier speziell den der Heiligen Weihen als auch den Ritus praktisch sämtlicher Segnungen und Weihungen so zu „reformieren“, dass daraus schlussendlich etwas ganz Neues entstehen sollte! Alle diese kirchlichen Gemeinschaften halten nämlich nach wie vor wie selbstverständlich an den Mess- wie Sakramentsriten fest, wie sie in ihrem jeweiligen Bereich aus ältester Zeit überliefert worden sind.
Somit spricht auch aus der Tatsache der Schaffung eines neuen Weiheritus durch die „Konzilskirche“ die eindeutige Intention, sogar in einem solchen großen und heilsrelevanten Umfang mit der eigenen liturgischen (und somit auch theologisch-dogmatischen) Tradition zu brechen, dass sie sowohl von den eigenen Gläubigen als auch von den Protestanten (als den so geliebten „getrennten Brüdern“) eindeutig als eine grundumfänglich „erneuerte Kirche“ wahrgenommen werden sollte, welche sich deutlich von der vor-konziliaren (der wahren katholischen!) Kirche unterscheidet! Dies ist den betreffenden Vätern der neuzeitlichen modernistischen Reformation leider auch nachhaltig gelungen…

P. Eugen Rissling


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